Die 20 Pastoralvertreter werden ebenfalls bis zum Herbst gewählt oder bezeichnet.
Nach Abschluss der Wahlen in die Versammlung werden die 40 Pfarreivertreter und die 20 Pastoraldelegierten zur konstituierenden Versammlung eingeladen, die am Samstag, 15. Dezember 2018, stattfinden wird.
Beschluss des Exekutivrates zur Wahl der Versammlung der kantonalen Körperschaft. Zuteilungstabelle der 40 Pfarreivertreter.
Formular für die Mitteilung der von der Pfarreiversammlung bezeichneten Kandidaten (PDF / Word), bis 31. Mai 2018 an den Administrationsrat der SE und den Exekutivrat zu schicken.
Die Sitzung des Wahlorgans muss bis 31. Oktober 2018 abgehalten werden. Das Datum der Wahl der Pfarreivertreter muss dem Exekutivrat bis zum 30. Juni 2018 mitgeteilt werden. Formular für die Mitteilung der gewählten Pfarreivertreter (PDF / Word), innert 20 Tagen mit dem Protokoll auszug dem Exekutivrat zu schicken.