Zielsetzung
Bistumsregion Deutschfreiburg ist ein beratendes Organ des Bischofsvikars
in strategischen Personalfragen die Hauptamtlichen
betreffend (angestellte Priester, Diakone, Laienseelsorgerinnen
und Laienseelsorger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Handlungsfeld
Der Personalrat hat als Aufgabe proaktiv und visionär Personalfragen
anzugehen, mit langfristiger und ganzheitlicher
Perspektive. Dazu gehören die Personalplanung, die
Personalgewinnung und -einführung, die Personalbeurteilung,
die Personalentwicklung und -erhaltung sowie die
Personalfreisetzung.
Zusammensetzung
Der Personalrat besteht aus
- Bischofsvikar
- Adjunkt/Adjunktin
- Einem Vertreter der Priester – gewählt von der Priesterversammlung
- Zwei Vertreter/innen der Laienseelsorger/innen (wobei
möglichst alle Perspektiven berücksichtigt werden sollten,
z.B. Stadt-Land, Fachstellenmitarbeiter/innen–Pfarreimitarbeiter/innen)
– gewählt von der Vereinigung der
LaienseelsorgerInnen VeLaD
Leitung
Bischofsvikar
Amtsdauer
5 Jahre, eine zweite Amtsdauer ist möglich durch Wiederwahl
Anzahl Sitzungen und Sitzungsrhythmus
Der Personalrat trifft sich zweimal pro Jahr, plus nach
Bedarf oder eigenem Ermessen (die VeLaD und die Priesterversammlung
können Anträge stellen)
Aufgaben
1. Personalplanung
Hauptaufgabe: Die Zielvorgaben sind pastoraler Art. Aufgrund
dieser pastoralen Erfordernisse wird bestimmt,
welches Personal wann, wie und wo mit welchen Charismen
gebraucht wird.
Bedarfsklärung für die langfristige Planung des Personaleinsatzes
(Priester, Diakone, Laienseelsorgerinnen und
Laienseelsorger): Die Gesamtpersonalplanung erfolgt entsprechend
pastoraler Erfordernisse/Bedürfnisse, hervorgehend
aus dem Bischofsrat, dem Bischofsvikarsrat und
aufgrund der Pastoralplanung in den Seelsorgeeinheiten.
2. Personalgewinnung und -einführung
Richtlinien erstellen, falls nötig, für Personalwechsel und
Stellenwechsel (s. «Richtlinien für die Ernennungen» [der
Priester] vom 11. Juni 2015, und «Die Entwicklung der
Mandate der ständigen Diakone sowie der Laienseelsorgerinnen
und Laienseelsorger» vom 1. März 2016),
sowie Ausschreibeverfahren und Informationspolitik bei
Neubesetzung und bei Stellenwechsel regeln.
Erstellen von Richtlinien für die Anstellung (Verträge).
Die Anstellung wird über das Bischofsvikariat geregelt.
Beratung bei Anstellung, auf Anfrage des Bischofsvikars
Rahmenbedingungen für Praktika regeln (Praktikantenstellen/Praxisstellen):
finanziell, Begleitung etc.
Anstellung von Priestern, Ordensleuten und LaienseelsorgerInnen
aus anderen Diözesen und Ländern
in Anwendung der Dokumente «Prêtres venus d’ailleurs»
der Diözese LGF
3. Personal-Beurteilung, -Entwicklung und -Erhaltung
(vgl. Aufgaben der Pfarrmoderatoren und Vorgesetzten *s.u.)
Der Personalrat erarbeitet/adaptiert das Formular für die
Durchführung von Mitarbeitergesprächen (im Einvernehmen
mit dem Bischofsvikarsrat und den Pfarrmoderatoren)
- Förderung der Kompetenzen der Mitarbeitenden, ev.
auch der Pfarrmoderatoren
- Richtlinien für Stellenbeschreibung, Pflichtenhefte,
Arbeitszeiterfassung, Zeitmanagement erarbeiten
- Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung des Personals
erarbeiten und festlegen (s. auch Dokument «Sabbatzeit
zur Weiterbildung und geistlichen Einkehr» vom
6. November 2014, und «Sabbatzeit für die Weiterbildung
der Laienseelsorgerinnen und –seelsorger der Diözese
Lausanne, Genf und Freiburg vom 10. Mai 2007) (hier
wird es wahrscheinlich noch ein neues Dokument geben)
- Supervision und Personalbegleitung ermöglichen
- Reflexion und Weiterentwicklung der Berufsprofile, der
verschiedenen Dienste, sowohl in Deutschfreiburg, im
Bistum, wie auch in der Weltkirche
- Berufseinführung / Berufsbegleitung festlegen und einfordern
(allenfalls mit Lohnauswirkung)
- Rahmenbedingungen für die Nachwuchsförderung
erarbeiten
- Blick auf Verfügbarkeit für das ganze Bistum nicht
ausser Acht lassen
4. Unterstützung in Konfliktfällen
- Anlaufstelle für Konfliktfallbewältigung
- Aufzeigen möglicher Lösungen, Vorgehen und Instanzen
- Weitervermittlung von Supervisoren, Mediatoren (mit
Listen)
Informationsfluss
- Protokoll an die Mitglieder des Personalrates
- ev. Information im Mitteilungsblatt (Konsens im Rat nötig)
*Aufgaben der Pfarrmoderatoren und Vorgesetzten auf den Fachstellen
- Der Bischofsvikar pflegt das regelmässige Gespräch mit den Pfarrmoderatoren.
Die Begleitung der Mitarbeiter/innen, die Durchführung der Mitarbeitergespräche, sowie die Kontrolle der Arbeitsbedingungen (Spesen, Arbeitsplatz, Pflichtenheft,
Arbeitszeit) erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten (s. Mitarbeitergespräch):
- Für Pfarrmoderatoren und Fachstellenleiter/innen: der Bischofsvikar, resp.
Adjunkt/in
- Für Priester: durch den vorgesetzten Pfarrmoderatoren
- Für Laienseelsorger/innen (Pastoralassistent/innen, pastorale Mitarbeiter/
innen, Ansprechpersonen, Fachstellenmitarbeiter/innen) durch den vorgesetzten
Pfarrmoderatoren (allenfalls durch die Pfarreibeauftragte Bezugsperson),
resp. durch den/die Fachstellenleiter/in
vgl. hierzu:
- Abkommen über die Arbeitsbedingungen für die im Dienste der römisch-katholischen
Kirche des Kantons Freiburg angestellten Laienseelsorgerinnen und
Laienseelsorger vom 1. Januar 2017
- Ausführungsreglement vom 23. August 2016 über die Entschädigungen für
Kosten und Auslagen der Laienseelsorgerinnen und Laienseelsorger der
römisch-katholischen Kirche des Kantons Freiburg)
- Formular MAG…
Kontakt
Personalrat Deutschfreiburg
Kommission
kath-fr.ch,bischofsvikariat
Personen
Aebischer-Bertschy Brigitta (Mitglied)
Hendry Lukas (Mitglied)
Vonlanthen Hubert (Mitglied)