Die Wahl in den Pfarreirat

Die Pfarreiräte wurden im Frühling 2023 durch Gesamterneuerungswahlen für die nächsten fünf Jahre gewählt. Ein Pfarreirat setzt sich aus fünf, sieben oder neun Mitglieder zusammen. Bei einer Vakanz organisiert die Pfarrei eine Ergänzungswahl.

Verfahren für die Ergänzungswahl

Wird ein Sitz frei (Demission, Umzug, Todesfall usw.), muss der Pfarreirat eine Ergänzungswahl durchführen. 

Das Wahlverfahren für die Pfarreiräte ist festgehalten im Reglement vom 25. Oktober 2003 über die Ausübung der kirchlichen politischen Rechte (KPRR).

Schritt 1: Ersten Wahlgang festlegen

Wenn ein Sitz in einem Pfarreirat frei wird, ist er durch eine Ergänzungswahl wieder auf Vollzahl zu bringen. Der erste Wahlgang hat in der Regel zwölf Wochen nach der Vakanz zu erfolgen. Der Pfarreirat organisiert die Ergänzungswahl.

Der Pfarreirat informiert die Verwaltung der kantonalen Körperschaft über die Demission und erhält im Gegenzug die Vorlagen für die Organisation der Ergänzungswahl.

Schritt 2: Veröffentlichung im Amtsblatt

Der Pfarreirat setzt das Datum des ersten Wahlgangs fest und publiziert es acht Wochen vorher durch öffentlichen Anschlag und im Amtsblatt. Vorlage für die Veröffentlichung im Amtsblatt, Excel-Datei für das Festlegen des ersten Wahlgangs.

Schritt 3: Kandidatenlisten

Die Pfarreibürger schlagen Kandidaten mit den dazu nötigen Unterschriften (Formular 1) vor. Letzter Termin für die Einreichung der Kandidatenlisten ist am Montag der sechsten Woche vor dem ersten Wahlgang um 12 Uhr.

Schritt 4: Stille Wahl oder an der Urne

Nach dem Abgabetermin der Kandidatenlisten gibt es drei Möglichkeiten:

  • es gibt gleich viel Kandidaten wie freie Sitze: Der Pfarreirat stellt die stille Wahl fest; 
  • es gibt mehr Kandidaten als freie Sitze: Der Pfarreirat organisiert eine Wahl mit Listen, KPRR Art. 73 – 83; 
  • es gibt weniger Kandidaten als freie Sitze: Der Pfarreirat stellt die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten fest und organisiert eine Wahl ohne Einreichung von Listen für die noch freien Sitze, KPRR Art. 87 – 90.
Stille Wahl

Wenn die Anzahl Kandidaten gleich oder kleiner als die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Pfarreirates ist, werden diese Personen als in Stiller Wahl gewählt erklärt. Das Protokoll der Stillen Wahl (09) muss in Kopie dem Exekutivrat zugesandt werden.

Wenn es keine freien Sitze mehr gibt, wird der Beschluss für den ersten Wahlgang durch Publikation am öffentlichen Anschlag und im Amtsblatt aufgehoben.

Wahl mit oder ohne Listen

Wenn es weniger Kandidaten als zu besetzende Sitze gab, organisiert der Pfarreirat den Urnengang gemäss den Artikeln 75-81 KPRR.

Vorlagen für die Dokumente: Antwort-Kuvert (02a, vorrätig bei der kantonalen Körperschaft), Stimmrechtsausweis (02b), Wahlliste (03), Stimmcouvert (04), Auszählung (05), Zusammenstellung (06), Wahlprotokoll (07), Wahlprotokoll 2. Wahlgang (07b), briefliche Stimmabgabe (08).

Schritt 5: Ergebnis und Vereidigung

Nach der Wahl teilt der Pfarreirat den Namen und die Kontaktangaben (Formular 9) der Verwaltung der kantonalen Körperschaft mit, welche die Vereidigung der gewählten Personen vor einem Bischofsvikar und einem Mitglied des Exekutivrates organisiert. Erst danach dürfen sie an den Sitzungen des Pfarreirates teilnehmen.

Schritt 6: Aufteilung der Ressorts

Der neu zusammengesetzte Pfarreirat konstituiert sich durch die Verteilung der Ressorts, welche er dem Exekutivrat mit dem Formular Zusammensetzung des Pfarreirates (Formular 10) mitteilt.

Besonderheiten nach einer Fusion

Bei einer Fusion von Pfarreien, kann die entsprechende Vereinbarung auch die Anzahl der Pfarreiratsmitglieder festlegen. Während einer Überganszeit kann die Vereinbarung ausserdem definieren, dass die Wahl in Wahlkreisen stattfinden muss, die den ehemaligen Pfarreien entsprechen.

Für die Amtszeit 2023-2028 ist dies der Fall für die Pfarreien:

  • Saint-Bernard et Saint-Maurice, Le Châtelard : Massonenns, Grangettes, le Châtelard 
  • Saint-Martin, Haut-Intyamon : Albueve, Lessoc, Montbovon, Neirivue
  • Notre-Dame de la Nativité, Vuisternens – La Joux : Vuisternens-devant-Romont, La Joux
  • Saint-Laurent, Le Mouret : Bonnefontaine, Praroman