Durch die interkantonale Vereinbarung über die
Harmonisierung der obligatorischen Schule und der damit verbundenen Einführung
des Lehrplans 21 samt dem neuen Schulgesetz des Kantons Freiburg, kommt es zur
Verlängerung der obligatorischen Schulzeit auf insgesamt elf Jahre. Diese
ergibt sich durch die Einführung einer Vorschul- bzw. Eingangsstufe von zwei Jahren,
anstelle der bisherigen Kindergartenzeit..
Die Verankerung des konfessionellen Religionsunterrichtes
durch das Schulgesetz ermöglicht den anerkannten Kirchen, die Aufgabe der
religiösen Bildung auf allen Jahrgangsstufen zu übernehmen, womit sich neu auch
die Stufe des ehemaligen Kindergartens ergibt. Eine längere Phase der
Überlegungen und Versuche zeigte, dass in einem Grossteil des Kantons
ökumenisch geführter Religionsunterricht von den Kindern in den ersten beiden
Unterrichtsklassen sehr gut aufgenommen wurde. Somit kann es zu dem Entscheid
des Staatsrates am 7. März 2016, ökumenisch
geführten Religionsunterricht mit fünf sogenannten Höhepunkten in den
Kindergärten einzuführen. Diese Einführung geschieht momentan schrittweise,
entsprechend der Möglichkeiten der einzelnen Pfarreien.
In den anderen Jahrgangsstufen der
Primarschulen, also in den Klassen drei bis acht, ehemals eins bis sechs,
verläuft der Religionsunterricht wie bisher mit einer Lektion wöchentlich und
findet auf dieser Stufe grundsätzlich in konfessioneller Form statt.
Durchgeführt wird sämtlicher
Religionsunterricht von Katechetinnen und Katecheten, die von den Pfarreien
angestellt sind und eine entsprechende kirchliche Ausbildung absolviert haben.
Der Unterricht richtet sich in seiner Themenauswahl nach der
"Orientierung Religion" dem Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
der interkantonalen katechetischen Kommission.
Der Unterricht richtet sich in seiner
Themenauswahl nach der "Orientierung Religion" dem Lehrplan für den
katholischen Religionsunterricht der interkantonalen katechetischen Kommission.
Ein neuer Lehrplan entsprechend den neuen Anforderungen kompetenzorientierten
Unterrichtens ist zur Zeit in Erarbeitung. Für die ersten beiden Klassen steht
ein ökumenischer Lehrplan zur Verfügung, der in Zusammenarbeit der katholischen
und evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Freiburg erstellt wurde.
Inhaltlich und pädagogisch ist diese Verantwortung an die Fachstelle Katechese delegiert.
Unterrichtsbesuche, Weiterbildungsangebote und persönliche Beratungen bei Schwierigkeiten sollen eine hohe Qualität des kirchlichen Unterrichts sicherstellen.