Die Bistumsregion Deutschfreiburg hat einstimmig entschieden, die Konzernverantwortungs-Initiative (KOVI) zu unterstützen. Die KOVI möchte Schweizer Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland zu respektieren.
An der Versammlung der hauptamtlichen Seelsorgenden vom
23.1.2019 wurde eingehend über die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI)
beraten. Nach einer detaillierten Vorstellung der Initiative mit
anschliessender Diskussion entschloss sich die Versammlung einstimmig, die
Initiative als Bistumsregion Deutschfreiburg zu unterstützen.
Seit Jahren decken NGOs regelmässig Fälle auf, in denen
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz durch ihre Tätigkeiten im Ausland
Menschenrechte und Umweltstandards verletzen, wie z.B. durch Kinderarbeit,
Trinkwasserverschmutzung, oder Zwangsarbeit. Deshalb hat 2015 eine breite
Koalition von über 100 Organisationen und Hilfswerken – auch zahlreichen
kirchlichen – die Konzernverantwortungsinitiative lanciert.
Damit auch dubiose Konzerne nicht mehr länger ohne
rechtliche Folgen wirtschaften können, sollen Menschrechtsverletzungen und
Missachtung von internationalen Umweltstandards neu Konsequenzen haben und die
Konzerne sollen dafür haften.
Die KOVI gilt für Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) sind ausgenommen, ausser ihr Haupttätigkeitsfeld
ist in einem Hochrisikobereich, wie z.B. dem Diamantenhandel. Durch eine
Sorgfaltsprüfung sollen diese Unternehmen dort zuerst hinschauen, wo die
grössten Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen. Wer
einen Schaden verursacht, soll dafür geradestehen und Schadenersatz bezahlen,
es sei denn, er kann die nötige Sorgfaltsprüfung vorlegen. Diese
zivilrechtliche Haftung betrifft nicht die ganze Wertschöpfungskette, sondern
nur bis zu den kontrollierten Unternehmen, das heisst bis zu den
Tochterunternehmen. Das Opfer muss den Schaden beweisen und den
Kausalzusammenhang mit dem Unternehmen darlegen können.
In vielen Ländern sind ähnliche Entwicklungen im Gange. Auf
Grund eines Gegenvorschlags ist die Initiative aktuell im parlamentarischen
Prozess hängig. Sie würde voraussichtlich 2020 zur Abstimmung kommen.
Wo Menschen benachteiligt oder ausgegrenzt werden, erheben
wir als Kirche unsere Stimme für sie.
www.kirchefuerkovi.ch
Matthias
Willauer-Honegger, Fachstelle Solidarität