Freiburg, 24. Februar 2018. Die Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg (kkK) hat zwei Reglemente überarbeitet. Im Geschäftsreglement der Versammlung wurde das siebenköpfige Büro aufgehoben, und das Reglement über die Führung der Pfarreiregister wurde an die Vorgaben der kantonalen Datenschutzbehörde angepasst. Die Delegierten trafen sich am 24. Februar im Pfarreisaal von Christ-König.
Die Änderungen an den beiden
Reglementen verursachten kaum Diskussionen in der Versammlung. Mit der
Aufhebung des Büros wollte der Motionär Walter Buchs zur Vereinfachung der
Strukturen der katholischen Kirche im Kanton Freiburg beitragen. Der
Exekutivrat wies in seinem Entwurf die Aufgaben des Büros anderen Instanzen zu,
ohne das Amt des Versammlungspräsidenten in Frage zu stellen.
Das Freiburger
Kirchenparlament folgte weitgehend diesem Vorschlag. Die vorberatende
Spezialkommission fasste den Versammlungspräsidenten und die beiden
Vizepräsidenten zum Präsidium zusammen, das in Zukunft die Sitzungen der
Versammlung vorbereiten wird. Die Versammlung passte weiterhin die im Reglement
aufgeführten Zahlen der neuen Gesamtzahl von 60 statt wie bisher 90 Mitgliedern
an. Die Wahlen für die neue Legislaturperiode sind derzeit im Gange, am 15.
Dezember wird sich die neue Versammlung dann konstituieren.
Gesetzliche Grundlage für die
Plattform der Pfarreiregister
Das zweite Reglement hatte die
Versammlung schon vor sechs Jahren beschäftigt. Doch die kantonale Behörde für
Öffentlichkeit und Datenschutz genehmigte das am 16. Juni 2012 verabschiedeten
Reglement nicht. Auch die kantonale Steuerverwaltung meldete Änderungsbedarf
an. Die Teilrevision verankerte 2013 die kantonale Plattform der
Pfarreiregister im katholischen Kirchenstatut. In langwierigen Verhandlungen
wurden die Bestimmungen des Reglements vom Exekutivrat überarbeitet und nun der
Versammlung unterbreitet.
Neben verschiedenen Präzisierungen
und technischen Erweiterungen unterscheidet das Reglement nun strikt zwischen
dem Mitgliederregister und dem Steuerpflichtigenregister. Das
Mitgliederregister wird von der staatlichen Plattform der Einwohnerregister
schon seit zwei Jahren beliefert und kann von den Pfarreien schon testweise
benutzt werden. Die Bestimmungen über das Steuerpflichtigenregister wurden in
enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung überarbeitet. Damit
die Steuerverwaltung jedoch die Steuerdaten, welche die Pfarreien erhalten
dürfen, an die Plattform liefern kann, verlangt die Datenschutzbehörde noch
explizite gesetzliche Grundlagen auf der Seite der kantonalen Gesetzgebung.
Da das Reglement von 2012
nicht in Kraft gesetzt worden war, schlug die vorberatende Spezialkommission
vor, die vom Exekutivrat ausgearbeiteten Änderungen in ein neu gefasstes
Reglement einfliessen zu lassen. Somit werden nun nicht nur die geänderten Bestimmungen,
sondern auch das gesamte Reglement über die Führung der Pfarreiregister dem fakultativen
Referendum unterstellt.
Zwei neue Pfarreivertreter und
ein vakanter Sitz im Exekutivrat
Die Versammlung validierte ausserdem die Ersatzwahl
von Martha Baeriswyl, Vertreterin der Pfarreien der Seelsorgeeinheit Untere
Sense, als Ersatz von Verena Jost, sowie von Philippe Ding als Ersatz von
François Nguyen von der Seelsorgeeinheit Saint-Joseph der Stadt Freiburg und
Umgebung. Für den Ende des Jahres zurückgetretenen Exekutivrat Urs Jost soll
bis Juni ein Ersatz gefunden werden. Der Präsident des Exekutivrates, Georges
Emery, gab daher die zwischenzeitliche Umverteilung von dessen Aufgaben
bekannt.
Der Präsident der Versammlung, Arnold Schöpfer,
drückte die Anteilnahme der Versammlung für die plötzlich verstorbene Präsidentin
des Pfarreirates von Bösingen, Verena Hirschi, aus.
Zu Beginn der Sitzung stellte der Präsident des
Exekutivrats, Georges Emery, die Situation hinsichtlich des Steuervorhabens 17
richtig. Entgegen der Wortmeldung eines Delegierten in der Dezembersitzung 2017,
sieht das Steuervorhaben nicht vor, die Steuern juristischer Personen
abzuschaffen. Dieses eidgenössische Steuerreformprojekt, dessen Ziel es ist,
den Steuersatz für juristische Personen zu reduzieren, wird zu einem
Nettoverlust der Steuereinnahmen für katholische Pfarreien und reformierte
Kirchgemeinden in der Höhe von 5,6 Millionen Franken führen. Allerdings wird
der Staat im Laufe von sieben Jahren, voraussichtlich ab dem Jahr 2020, einen
Betrag in der Grössenordnung von 1,1 Millionen Franken an die betroffenen
Pfarreien und Kirchgemeinden zurückübertragen. Derzeit beträgt das
Steuervolumen der juristischen Personen der katholischen Pfarreien und der
reformierten Kirchgemeinden zusammen ca. 12 Millionen Franken.
Hans Rahm