Freiburg, 09.12.2017. Der Budgetentwurf 2018 konnte am Samstagmorgen von der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) verabschiedet werden. Die Bischofsvikare des Kantons Freiburg Jean Glasson (für den französischsprachigen Teil des Kantons) und Pascal Marquard (für Deutschfreiburg), die seit 100 Tagen im Amt sind, waren erstmals anwesend und nutzten die Gelegenheit, sich bei den Delegierten für ihre Arbeit zu bedanken. Ebenfalls tagte am Samstagvormittag die Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger (KBP).
Positiv unterstrich Patrick Mayor, Mitglied des Exekutivrats, dass es
gelungen sei, die im Statut festgelegte Ausgabenbremse einzuhalten, d.h. die
Pfarreien zahlen 12.5% der Einnahmen aus den Kirchensteuern an die Körperschaft.
Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 11'557’840.00 bedeutet dies nach Abzug der
Einkünfte einen Bedarf von Fr. 6'546'966.50, der von den Pfarreien getragen
wird. Der Budgetentwurf wurde von den Delegierten angenommen.
Walter Buchs von der Geschäftsprüfungskommission führte allerdings auch
auf, dass die faktischen Beiträge für die Pfarreien steigen. Die Ausgabenbremse
könne nur eingehalten werden, da mehr Einnahmen aus Kirchensteuern erwartet,
Rückstellungen aufgelöst sowie ein einmaliger Unterstützungsbeitrag von der
Inländischen Mission (Fr. 50’000) verbucht werden konnte. Zudem beschloss die
Versammlung, 90% der Quellsteuereinnahmen der Pfarreien an die Körperschaft zu
entrichten.
Beiden Sprachgruppen gerecht
werden
Erstmals seit drei Jahren wurden wieder Lohnstufenerhöhungen für die
LaienseelsorgerInnen und das Verwaltungspersonal gewährt. Zudem wurde die Zahl
der Vollzeitstellen leicht angehoben, so dass Teams und Fachstellen, in denen
der Bedarf besonders akut ist (Krankenseelsorge, Spitalseelsorge, Solidarität
und Katechese) verstärkt werden können. Auf Anregung der Geschäftsprüfungskommission
wurde näher untersucht, ob gewisse administrative und pastorale Dienste für die
Sprachgruppen eventuell unterschiedlich finanziert werden. Als erste Konsequenz
wird in Äquivalenz zur französischsprachigen Seite die Ausbildung der deutschsprachigen
KatechetInnen nun neu über die Körperschaft (d.h. alle Pfarreien) abgerechnet
werden statt über die Vereinigung der Pfarreien (d.h. nur deutschsprachige
Pfarreien). Auch bei Stellenbesetzungen in der Fachstelle Solidarität soll besonders
den Bedürfnissen der deutschsprachigen Pfarreien Sorge getragen werden, so die
Adjunktin im Bischofsvikariat, Marianne Pohl-Henzen.
Seelsorge in der Guglera
Ab der Inbetriebnahme der Guglera als Bundesasylzentrum im April 2018
will die katholische Kirche eine 50% Stelle für einen Seelsorger/eine
Seelsorgerin in diesem Zentrum schaffen. Von reformierter Seite wird eine 30%
Stelle finanziert werden. Ein Antrag, den Stellenumfang auf 30% zu beschränken,
wurde abgelehnt, wobei Patrick Mayor vom Exekutivrat in Aussicht stellte,
die Finanzierung der Stelle näher zu prüfen. Bischofsvikar P. Pascal Marquard
betonte: „Wir sind durch das Evangelium aufgerufen, bedingungslos für diese
Menschen da zu sein – unabhängig ihrer Religion, Nationalität und Geschichte.
Viele von ihnen haben leidvolle Erfahrungen hinter sich und sind durch einen negativen
Bescheid mit noch mehr Hoffnungslosigkeit konfrontiert. Der Bund setzt hier
grosses Vertrauen in die Kirchen. Die Seelsorgenden sind die einzigen Externen,
die in dieses Bundesasylzentrum hineindürfen. Diese Aufgabe wollen wir
gewissenhaft und mit Herzblut wahrnehmen."
Bistum und RKZ
Nach den positiven Rechnungsergebnissen der letzten Jahre wurde dem
Bistum der beantragte Gesamtbetrag gewährt (Fr. 570‘000). Diskutiert wurde der
Beitrag an die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Der
Vorschlag des Exekutivrats sieht vor, 95% der Beteiligung (d.h. Fr. 630‘000
anstatt der veranschlagten Fr. 664‘000) zu gewähren, wobei eine Nachzahlung in
Aussicht gestellt wird, sofern die Rechnung 2017 positiv abschliesst.
In seinem persönlichen Bericht wies der Präsident der Versammlung,
Arnold Schöpfer, auf die anstehenden Pfarreiratswahlen hin. Die
Kandidatenlisten können bis zum 22. Januar 2018 in den jeweiligen Sekretariaten
eingereicht werden. Ebenfalls gab er die Demission von Urs Jost aus persönlichen
Gründen aus dem Exekutivrat bekannt. Der Exekutivrat bemühe sich um eine
Nachfolgelösung.
Eine Entscheidung über die Motion von Walter Buchs, ein neues Verfahren
für die Festlegung der Ausgabenbremse einzuführen, wurde auf die nächste
Versammlung vertagt, die am 24. Februar 2018 stattfinden wird.
KBP verabschiedet Budget 2018
Ebenfalls um das Budget 2018 ging es in der Versammlung der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger, die auch am Samstagmorgen stattfand. Bei einem Aufwand von Fr. 12’868’492.00 und Erträgen in Höhe von Fr. 12’871’254.85 sieht der Budgetentwurf 2018 einen Ertragsüberschuss von Fr. 2’762.85 vor. Auch dieser Entwurf wurde von der Versammlung angenommen. Den Laienseelsorgern wurde ebenfalls in dieser Versammlung eine Lohnstufenerhöhung gewährt.
Deutliche Veränderungen im Budget 2018 ergeben sich aus der Erneuerung des Finanzstatuts für die Priester, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Im Fokus steht die bessere Entlohnung von Priester, die auch im höheren Alter noch im Dienst sind. So ist es nun möglich, dass sie bis zum 70. Lebensjahr (bisher 68) bei voller Entlohnung (Fr. 75'000) angestellt bleiben. Nach dem 70. vollendeten Lebensjahr wird der Priester in den Ruhestand versetzt und erhält dann AHV- und BVG-Leistungen. Wenn er sein Amt in der Diözese zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr fortsetzen möchte, erhält er einen Zusatzbetrag von Fr. 24'000 brutto pro Jahr.
Eine Konsequenz dieser Umstellung ist die Erhöhung des Beitragssatzes der Pfarreien an den allgemeinen Kosten der KBP, die prozentual zum Lohnaufkommen der Pfarrei oder Seelsorgeeinheit auf diese verteilt werden. Der Satz steigt von 2,4% auf 12,9%. Diese Erhöhung, so der Bericht der Geschäftsprüfungskommission, werde zum grossen Teil kompensiert durch einen Rückgang des Postens „Priester-Gehälter", also der Lohnsumme der Priester, die eine Tätigkeit ausüben.
Per 1. Januar 2018 umfasst der Personalbestand im Seelsorgedienst 57 Priester (61 im Jahr 2017) und 98 Laien (100 im Jahr 2017). Dies entspricht bei den Priestern 47.2 Vollzeitäquivalenzen (49.6 im Jahr 2017) und bei den Laien 56 (57.2 im Jahr 2017).
Christina Mönkehues-Lau, Informationsbeauftragte des Bischofsvikariats Deutschfreiburg; Fotos: Véronique Benz